ETL ADVITAX Suhl Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns – Wir verbinden betriebswirtschaftliche Beratung mit steuerlicher Kompetenz.
Die betriebswirtschaftliche Beratung ist nur eine Hälfte der Medaille. Nur in Kombination mit der steuerlichen Beratung ergibt sich für Sie eine optimale Lösung.
Begleitung von Existenzgründungen inkl. Erstellung von Existenzgründungskonzepten und Beantragung der Finanzierung über eine von Ihnen gewählte oder von uns empfohlene finanzierende Bank » mehr lesen
Wir lassen Sie mit Ihren Vorstellungen nicht alleine und beraten Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrungen. Bei einem Gespräch mit der finanzierenden Bank begleiten wir Sie gerne und geben Ihnen Sicherheit.
Wir stehen Ihnen auch hinsichtlich aller notwendigen organisatorischen Regelungen zur Seite, die mit der Existenzgründung verbunden sind, wie z. B. der Anmeldung bei der zuständigen Finanzbehörde sowie der Einrichtung der Finanz- und Lohnbuchhaltung. Bei allen sonstigen Fragen, die sich rund um Ihre Existenzgründung bewegen, helfen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls gerne.
Hierbei steht Ihnen auch die Expertise unsere Kooperationspartner, einem Rechtsanwalt für Tierärzte sowie einem Fachanwalt für Medizinrecht und Gesundheitsberufe, zur Verfügung.
Aus unseren bisherig begleiteten Existenzgründungen haben sich alle Praxen erfolgreich entwickelt.
Laufendes Coaching und Controlling » mehr lesen
Existenzgründer begleiten wir im ersten Jahr der Existenzgründung und vergleichen die erstellten Planungskonzepte mit den Ist-Zahlen.
Sollte etwas nicht in der Form umgesetzt werden können, wie ursprünglich geplant, dann finden wir auch dafür Lösungen für Sie.
Die selbstständige Existenz ist immer mit vielen Zahlen verbunden und diese sind oft nicht einfach zu verstehen. Wir bereiten diese Zahlen für Sie jährlich in einer sogenannten Praxisdiagnose mit betriebswirtschaftlichen Entwicklungsreihen, Branchenvergleichen und steuerlichen Themen verständlich auf.
Zu Beginn der Übernahme Ihres Mandats erstellen wir direkt eine solche betriebswirtschaftliche Praxisdiagnose für Sie und „bearbeiten“ Sie nicht erst ein komplettes Jahr, um Ihnen entsprechende betriebswirtschaftliche und steuerliche Hinweise zu geben.
Begleitung von Praxisverkäufen und Praxiserwerben » mehr lesen
Wir begleiten Sie und sprechen Empfehlungen für Sie aus, wenn Sie Ihre Praxis veräußern oder auch eine Praxis erwerben möchten. Die entsprechende Praxis bewerten wir hinsichtlich der wirtschaftlichen Ergebnisse und beurteilen den möglich zu verhandelnden Kaufpreis für Sie.
Wir stehen Ihnen selbstverständlich zur Seite, wenn Sie einen Käufer für Ihre Praxis gefunden haben oder auch einen Gesellschafter in Ihrer Praxis aufnehmen möchten und finden mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung.
Der Kaufpreis ist ein wichtiger Faktor, aber die Durchführung der wirtschaftlichen Berechnungen für die zukünftige Praxis bei Aufnahme eines Gesellschafters ist natürlich ebenso nicht zu vernachlässigen und es ist für uns sehr wichtig, dass in dem Fall beide Gesellschafter der Praxis beurteilen können, welche wirtschaftlichen Ergebnisse sie zu erwarten haben.
Dies bedeutet schlussendlich Zufriedenheit auf beiden Seiten und hat aus unserer langjährigen Erfahrung Einfluss auf eine positive Praxisentwicklung.
Auch die vollständige Veräußerung der Praxis und gegebenenfalls Ihre weitere Mitarbeit bei dem entsprechend neuen Praxisinhaber gehören zu den Lösungen, die wir gerne mit Ihnen gemeinsam besprechen.
Wir kombinieren unser Know-how in betriebswirtschaftlicher sowie damit verbundener unerlässlicher steuerlicher Beratung mit einer kompetenten rechtlichen Beratung, wobei wir auf unsere langjährigen Kooperationspartner zurückgreifen können.
Erbfolge und Vermögenskonzept » mehr lesen
Niemand denkt gerne daran, dass das Leben endlich ist, aber diesbezügliche langfristige Überlegungen sind eigentlich unerlässlich und auch immer von betriebswirtschaftlichen Berechnungen begleitet.
Wir können Ihnen in einem praktischen Notfallordner die Vermögenssituation und auch die notwendigen Regelungen umfassend empfehlen.
Gerne stellen wir Ihnen die unerlässlichen Übersichten für Ihre Dokumentation zusammen oder begleiten Sie bei der Zusammenstellung, sodass Sie ein gutes Gefühl haben und sämtliche wichtigen Dokumente sortiert und im besten Fall digital abgelegt sind.
Soll ich lieber leasen oder finanzieren? » mehr lesen
Diese Frage begegnet uns in der Berufspraxis sehr oft. Wir berechnen Ihnen gerne die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten mit den entsprechenden steuerlichen Auswirkungen und beraten Sie dazu, welche Form für Sie die sinnvollste wäre.
Ihre individuelle Situation verdient eine maßgeschneiderte Lösung. Man kann ohne eine fundierte Berechnung im Vorab nicht einfach entscheiden, was das Beste ist.
Wir haben für Leasing einen sehr flexiblen Kooperationspartner, der Ihnen gerne schnellstmögliche Berechnungen zur Verfügung stellt.
Erstellung von Liquiditätsplänen und Geldverwendungsrechnungen » mehr lesen
Wenn die finanzierende Bank für einen Kreditantrag als Voraussetzung für die Kapitaldienstfähigkeit einen Liquiditätsplan fordert, erstellen wir diesen gerne für Sie.
Erzielt Ihre Praxis zwar einen Gewinn, aber dem Praxisinhaber ist nicht erklärbar, wie dieser Gewinn verwendet worden ist? Mit Hilfe einer Geldverwendungsrechnung finden wir dies mit Ihnen gemeinsam heraus und entwickeln entsprechende Lösungen, sofern Liquiditätsengpässe entstanden sind.
Bei uns wird im Rahmen des Jahresabschlussgespräches eine solche Geldverwendungsrechnung erstellt, die auf Schwachstellen in Ihrem finanziellen Konzept aufmerksam macht.
Kennen Sie Ihre Liquidität und reicht diese aus? » mehr lesen
Wir berechnen Ihnen gerne den Cash-Flow und prüfen, ob dieser für den Lebensunterhalt, Altersvorsorge, Steuerzahlungen und Kredittilgungen ausreichend ist. Auch, wenn Sie nicht unser Mandant sind, nehmen wir eine solche Überprüfung gerne für Sie vor und schlagen Ihnen Lösungen vor, wenn Ihre Liquidität nicht ausreichend wäre.
Möchten Sie Ihre Rentenbezüge gegebenenfalls schon frühzeitig erhalten? » mehr lesen
Lassen Sie sich von Ihrem berufsständischen Versorgungswerk ein Angebot dazu geben, welche Bezüge Sie zu erwarten haben und alles Weitere berechnen wir gerne für Sie. Sie werden mit Sicherheit überrascht sein!
Entwicklung einer individuellen praxisbezogenen Kostenstellenrechnung » mehr lesen
Wir entwickeln für Ihre Praxis gerne aussagefähige individuelle Kostenstellen. Sollten Sie mehrere Leistungsbereiche in einer Praxis anbieten, empfehlen wir, um die Renditen der einzelnen Bereiche beurteilen und eventuell auch Kostenreserven aufdecken zu können, gemeinsam mit Ihnen eine Kostenstellenbuchhaltung zu entwickeln, welche die Leistungsfähigkeit der einzelnen Bereiche beurteilt.
Entwicklung von individuellen Leistungsvergütungen für angestellte Tierärzte sowie zahnärztliche und tierärztliche Mitarbeiter » mehr lesen
Möchten Sie Ihre Mitarbeiter motivieren und am Erfolg Ihrer Praxis beteiligen? Wir haben Erfahrung mit der Entwicklung von individuellen, dem Leistungsprofil und der Praxis angepassten Leistungsvergütungen, die wir Ihnen gerne in mehreren Varianten berechnen und mit Ihnen besprechen.
Unsere Beratung für Sie wird gefördert und wir entlasten Sie damit finanziell – folgende Förderanträge stellen wir gerne für Sie: » mehr lesen
Sprechen Sie uns gerne bezüglich noch weiterer Fördermöglichkeiten über das RKW Hessen an.
Sprechen Sie uns gerne bezüglich weiterer Informationen zur geförderten Unternehmensberatung über das BAFA an.
Weiterhin stellen wir gerne folgende Zuschuss-Anträge für Sie (nur für Ärzte und Psychotherapeuten in drohend unterversorgten oder unterversorgten Gebieten): » mehr lesen
Agrarförderung für Landwirtschaftsbetriebe – perspektivisch geplant » mehr lesen
Demnächst finden Sie an dieser Stelle Informationen über Anträge zur Agrarförderung für Landwirtschaftsbetriebe, die wir ebenfalls gerne für Sie stellen.
Chef-Information » mehr lesen
Legen Sie Ihre betriebswirtschaftliche Auswertung immer direkt beiseite und schauen sich diese gar nicht erst genauer an, da Sie keine Zeit und Lust dazu haben, sich die vielen darin enthaltenen Zahlen anzusehen?
Dafür haben wir eine gute Lösung für Sie: Die individuelle Chef-Information!
Darin sind alle wesentlichen Zahlen enthalten und für Sie sämtliche betriebswirtschaftliche Vorgänge nachvollziehbar dargestellt.
Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Sollten Sie noch eine andere Leistung von uns in Anspruch nehmen wollen, die Sie nicht in unserem Leistungsprofil gefunden haben, wenden Sie sich trotzdem gerne an uns! Wir werden auch diese Aufgabe annehmen und für Sie bewältigen.
Bild: Der Dobermann Emilio ist von der Dobermann-Nothilfe aus Spanien und hat bei mir ein sehr liebevolles Zuhause gefunden.
Dorothee Herzer
Weitere Qualifikationen
mobil: 0171 4116446
mail: player.horse@etl.de oder dorothee.herzer@etl.de
Dorothee Herzer
ETL | ADVITAX Suhl
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Blücherstraße 16 . 98527 Suhl
Tel.: (03681) 368290
Fax: (03681) 368299
E-Mail: info@herzer-unternehmensberatung.de
E-Mail: info@advitax-suhl.de
www.herzer-unternehmensberatung.de
www.advitax-suhl.de
Vertretung:
StBin Dorothee Herzer
Registereintrag
AG Jena
HRB 509934
Zuständige Steuerberaterkammer
Rechtsanwaltskammer Thüringen, Sitz Erfurt
Berufsstand
Steuerberater
Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater/Steuerberatungsgesellschaft wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
a) Steuerberatungsgesetz (StBerG)
b) Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
c) Berufsordnung (BOStB)
d) Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Die beruflichen Regelungen können online eingesehen werden bei der Bundessteuerberaterkammer
Dienstleistungs- und Informationspflichten
1. Die berufsrechtlichen Regelungen, denen wir i. S. v. § 3 DL-InfoV unterliegen, können auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer abgerufen werden unter www.bstbk.de
Link: "Ihr Steuerberater/Berufsrecht"
2. Nach § 4 DL-InfoV weisen wir darauf hin, dass die zwischen uns getroffene Vergütungsvereinbarung Gültigkeit hat. Daneben gilt die StBVV. Die konkreten Gebühren bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalles. Wir verweisen auf die Homepage der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de
Sie erhalten dort weitere Informationen unter "Ihr Steuerberater/Vergütung".
3. Allgemeine Auftragsbedingungen
4. Berufshaftpflichtversicherung:
Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland
Riehler Straße 90
50657 Köln
Geltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes besteht für Dienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland, ausländische Betriebsstätten werden nicht unterhalten.
Kooperation bei Rechtsdienstleistungen
Dort wo Rechtsdienstleistungen erbracht werden, kooperieren wir mit den ETL-Rechtsanwälten
Wir bearbeiten mit ihnen die rechtlichen Aspekte der steuerlichen Gestaltung. Die ETL-Rechtsanwälte entwickeln im Einzelfall die erforderlichen Verträge und führen die rechtliche Beratung unter Beachtung der steuerlichen und wirtschaftlichen Ziele durch.
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Quelle: eRecht 24
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Dorothee Herzer
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ETL ADVITAX Suhl
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Blücherstraße 16
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E-Mail: advitax-suhl@etl.de
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